Verfügungen
Vorsorge für den Krankheitsfall
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung legen Sie verbindlich Ihre Wünsche bezüglich medizinischer und therapeutischer Maßnahmen im Falle einer schwerwiegenden Erkrankung oder eines Unfalls fest. Sie tritt dann in Kraft, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein sollten, Ihren Willen zu kommunizieren.
Organspende
Die Organspende kann eine lebensrettende Maßnahme für schwer erkrankte Menschen bedeuten. Mit einem Organspendeausweis haben Sie die Möglichkeit, dass bei Feststellung Ihres eigenen Todes Organe zwecks Transplantation entnommen werden dürfen. Sie können festlegen, welche Organe transplantiert werden dürfen. Einen entsprechenden Ausweis erhalten Sie im Internet als Download oder auch in Arztpraxen und Apotheken.
Weitere Informationen sowie Downloads zur Patientenverfügung und zur Organspende finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Eine ärztliche und/oder rechtliche Beratung ist oft sinnvoll, um eventuelle Missverständnisse im Ernstfall zu vermeiden.
