Der Nachlass
Die Erbschaft wunschgemäß geregelt
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die rechtliche Grundlage für die Erbfolge. An erster Stelle sind es die „Erben erster Ordnung“, die Anspruch auf das Erbe des Verstorbenen haben. Darunter fallen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Für Ehepartner gelten Sonderregelungen. Die weiteren erbberechtigten Angehörigen sind Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten.
Wann ist ein Testament sinnvoll?
Falls die gesetzliche Erbfolge nicht den Wünschen des Erblassers entspricht, vielleicht weil er einem guten Vertrauten ein Erbe zukommen lassen oder die Erbschaftssteuer berücksichtigen möchte, ist die Erstellung eines Testaments bzw. eines Erbvertrages sinnvoll.
Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weitere Informationen, auch zum Download: www.bmjv.de
Das digitale Erbe
Menschen hinterlassen auch im Internet ihre Spuren. Bei Eintritt eines Todesfalls muss daran gedacht werden, alle Online-Aktivitäten des Verstorbenen rechtzeitig zu regeln, damit etwaige Zusatzbelastungen für die Hinterbliebenen vermieden werden.
Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass die Angehörigen zumeist keine genaue Kenntnis davon haben, welche Portale genutzt wurden und wo sich die Passwörter befinden.
Gerne unterstützen wir Sie hier mit unserem professionellen Partner, der sich um alle Fragen rund um die Regelung des digitalen Nachlasses kümmert.
Bitte beachten Sie:
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar.Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.